Zwei Einzelgrungrundstücke im Ortsteil Zühlsdorf wurde als Gesamtfläche angekauft. Es besteht daher auch die Möglichkeit, beide Flächen zu erwerben.
Die Grundstücke sind nach Westen ausgerichtet und befinden sich in einer sehr ruhigen Wohnsiedlung, nahe dem Wald. Sie liegen innerhalb eines in Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB, jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Bebauung richtet sich nach der Umgebungsbebauung.
Für jede Bauparzelle ist bereits ein Bauantrag für je eine Stadtvilla gestellt. Hierüber soll die Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen sichergestellt werden. Unabhängig davon, ist die Bebauung auch mit einem anderen Haus gemäß §34 BauGB möglich. Wir empfehlen, die Umsetzung des geplante Bauvorhaben bei den örtlichen Behörden abzuklären.
Die üblichen Medien (Wasser, Abwasser, Strom) sowie Telekom und Gas, befinden sich in der Straße.
Aktuell sind die Flurstücke mit Altbestand, bestehend aus fünf abrissreifen Wochenendhäusern und zwei Carports, bebaut. Die weitere Nutzung der Bestandsgebäude ist möglich. Für eine geplante Bebauung, muss der Bewuchs mit Bäumen und Sträuchern im Bereich der Hausplatzierung vom Käufers zur Fällung und Beräumung beauftragt werden.
Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem großzügigen Grundstück in ländlicher Gegend, um dort Ihren neuen Lebensmittelpunkt mit einem Roth Massivhaus zu verwirklichen. Es besteht eine Bauträgerbindung an die Bau- GmbH Roth.